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REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALANGEBOTE DER FIRMA NAGL-REISEN
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
Ihnen und der NAGL-REISEN GmbH, Oststraße 5, 84416 Moosen/Vils, nachstehend
NAGL-REISEN abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.
Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGBInfoV
(Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)
und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde NAGL-REISEN den Abschluss
des Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg
(E-Mail, Internet) erfolgen.
1.3. Bei elektronischen Buchungen bestätigt NAGL-REISEN den Eingang der Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen
des Reisevertrages.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von NAGL-REISEN
beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss wird NAGL-REISEN dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist NAGL-REISEN nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den
Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.5. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden
ab, so liegt ein neues Angebot von NAGL-REISEN vor, an das NAGL-REISEN für die Dauer
von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Kunde NAGL-REISEN innerhalb dieser Frist die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6. Für telefonische Buchungen gilt:
a) Bis 7 Tage vor Reisebeginn nimmt NAGL-REISEN telefonisch nur den unverbindlichen
Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Reiseleistung – NAGL-REISEN übermittelt dem Kunden eine Buchungsbestätigung – der Reisevertrag
kommt durch die Buchungsbestätigung von NAGL-REISEN nach Ziffer 1.3
zustande.
b) Telefonische Buchungen, welche kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn erfolgen, sind für
den Kunden verbindlich und führen durch die telefonische Bestätigung von NAGL-REISEN
zum Abschluss des verbindlichen Reisevertrages.
1.7. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die
Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Vertragsgrundlagen, Leistungen, Reisevermittler, Fremdprospekte
2.1. Die vertragliche Leistungspflicht von NAGL-REISEN bestimmt sich nach der Reiseausschreibung
in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden
Informationen von NAGL-REISEN für die jeweilige Reise.
2.2. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von NAGL-REISEN nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von NAGL-REISEN
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.3. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von NAGL-REISEN herausgegeben werden,
sind für NAGL-REISEN und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung
oder zum Inhalt der Leistungspflicht von NAGL-REISEN gemacht wurden.
3. Leistungsänderungen
3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von NAGL-REISEN nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3. NAGL-REISEN ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NAGL-REISEN in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von NAGL-REISEN über die Änderung
der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.
4. Bezahlung
4.1. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß §
651k BGB wird pro Person eine Anzahlung in Höhe von € 15,– des Reisepreises zur
Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern
der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 genannten
Grund abgesagt werden kann.
4.2. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein
und übersteigt der Reisepreis pro Kunden €75,– nicht, so werden Anzahlung und Restzahlung
mit Vertragsschluss ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines zahlungsfällig.
4.3. Soweit NAGL-REISEN zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen bereit und
in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden
gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch
auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
4.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist NAGL-REISEN berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 6 zu belasten.
5. Preiserhöhung
5.1. NAGL-REISEN behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie
Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden
Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
für NAGL-REISEN nicht vorhersehbar waren.
5.3. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann NAGL-REISEN den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann NAGL-REISEN vom Kunden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann NAGL-REISEN vom Kunden verlangen.
5.4. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafenoder
Flughafengebühren gegenüber NAGL-REISEN erhöht, so kann der Reisepreis um
den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.5. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für NAGL-REISEN
verteuert hat.
5.6. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat NAGL-REISEN den
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen
sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn NAGL-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten
Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von NAGL-REISEN über die Preiserhöhung
gegenüber NAGL-REISEN geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt
ist gegenüber NAGL-REISEN unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert
NAGL-REISEN den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann NAGL-REISEN,
soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt,
eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
6.3. NAGL-REISEN hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter
Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden wie folgt berechnet:
Busreisen
bis 45 Tage vor Reiseantritt maximal € 15,–
vom 44. bis 30. Tag vor Reiseantritt 5% mindestens € 30,–
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% mindestens € 30,–
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% mindestens € 30,–
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 75% mindestens € 30,–
ab dem 6. Tag und bei Nichtanreise 80% mindestens € 30,–
Stornierte Musical-, Theater- bzw. Opernkarten, Schiffs- und Flugtickets können teilweise
ab 2 Monate vor Reisebeginn nicht mehr erstattet werden und die Kosten müssen
vom Kunden bis zum 100% des Preises übernommen werden.
6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, NAGL-REISEN nachzuweisen,
dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
die von ihm geforderte Pauschale.
6.5. NAGL-REISEN behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist NAGL-REISEN verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu belegen.
6.6. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend
empfohlen.
Wichtiger Hinweis – eine Reiserücktrittskostenversicherung ist mit wenigen Ausnahmen
bei allen unseren Mehrtagesfahrten enthalten – bitte beachten Sie die entsprechenden
Hinweise bei der Reise und die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
6.7. Das Recht des Kunden, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Umbuchungen
7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts bei Busreisen(Umbuchung) besteht nicht.
Ist eine Umbuchung möglich und wird uf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen,
kann NAGL-REISEN bis zu dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten
Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 15,– pro Kunden erheben.
7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu
den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. NAGL-REISEN wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt von NAGL-REISEN wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl
9.1. NAGL-REISEN kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch NAGLREISEN
muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen
für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis
oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) NAGL-REISEN hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der
Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben
zu verweisen.
c) NAGL-REISEN ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich
zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von NAGL-REISEN später als 21 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn NAGL-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses
Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch NAGL-REISEN
diesem gegenüber geltend zu machen.
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. NAGL-REISEN kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von NAGL-REISEN nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.
10.2. Kündigt NAGL-REISEN, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
11. Obliegenheiten des Kunden
11.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist
bei Reisen mit NAGL-REISEN wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung
von NAGL-REISEN (Omnibusfahrer, Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von
NAGL-REISEN wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen
informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung
nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber
NAGL-REISEN unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende
Rüge unverschuldet unterbleibt.
11.2. Omnibusfahrer, Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind
nicht befugt und von NAGL-REISEN nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder
Ansprüche gegen NAGL-REISEN anzuerkennen.
11.3. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der
Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen
Mangels aus wichtigem, NAGL-REISEN erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die
Kündigung ist erst zulässig, wenn NAGL-REISEN oder, soweit vorhanden und vertraglich
als Ansprechpartner vereinbart, ihren Beauftragten (Omnibusfahrer, Reiseleitung, Agentur),
eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist oder von NAGL-REISEN oder ihren Beauftragten verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird.
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von NAGL-REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit NAGL-REISEN für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2. Die deliktische Haftung von NAGL-REISEN für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.
12.3. NAGL-REISEN haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen
in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter
Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet
werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen
von NAGL-REISEN sind. NAGL-REISEN haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort,
der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während,
der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oder Organisationspflichten von NAGL-REISEN ursächlich geworden ist. Eine
etwaige Haftung von NAGL-REISEN wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler
bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung
der Reise geltend zu machen.
13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber NAGL-REISEN unter der
nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
13.3. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
13.4. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Schweben zwischen dem Kunden und NAGL-REISEN Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der
Kunde oder NAGL-REISEN die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. NAGL-REISEN wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,
in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des
Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
NAGL-REISEN schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. NAGL-REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass NAGL-REISEN eigene Pflichten schuldhaft
verletzt hat.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und NAGL-REISEN findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Soweit bei Klagen des Kunden gegen NAGL-REISEN im Ausland für die Haftung
von NAGL-REISEN dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet
bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von
Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann NAGL-REISEN nur an dessen Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von NAGL-REISEN gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von NAGL-REISEN vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag
anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen
oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
ANHANG:
§ 651j Kündigung wegen höherer Gewalt
(1) Wird die Rese infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter
als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs.
3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. 2 Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. 3 Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
Reiseveranstalter ist:
NAGL-REISEN GmbH – Geschäftsführer Lorenz Nagl, Rudolf Nagl
Handelsregister HRB 119410
Oststraße 5 – D-84416 Moosen/Vils
Telefon 0049-8084-582 Telefax 0049-8084-8589 E-Mail nagl-reisen@t-online.de
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart, 2008. [2009]
Insolvenzversicherung
Entsprechend den EU-Pauschalreiserichtlinien sind wir Mitglied bei Reisegarant, einem
Insolvenzversicherungsunternehmen. Zur Absicherung der uns anvertrauten Kundengelder
geben wir für bei uns gebuchten Reisen mit einem Reisepreis über € 75,– so -
genannte Sicherungsscheine aus. Sie erhalten die Sicherungsscheine mit Ihrer Reise
bestätigung.

